Vehrkehrskonzept Innenstadt

Alles über Verkehrspolitik und Mobiltät finden Sie hier: http://www.mobilitaet.bs.ch/

Präzise und offizielle Informationen zu den neuen Füssgänger- & Begegnungszonen in der Basler Innenstadt erhalten sie unter nachfolgendem Link: www.polizei.bs.ch/verkehr/strassenverkehr/zufahrt-innenstadt.html

Gefahrenstellen melden
Ist Ihnen auf dem Weg durch den Kanton Basel-Stadt eine Gefahrenstelle für Verkehrsteilnehmende aufgefallen? Teilen Sie uns Ihre Beobachtungen mit, damit wir frühzeitig Einfluss auf konfliktbehaftete Stellen im Strassennetz nehmen können. Meldung erfassen.

Zufahrtsbewilligung Innenstadt (3.2.2025)
Auf Anregung der IG Kleinbasel hat die Hauptabteilung Verkehr der Kantonspolizei Basel-Stadt, insbesondere die Abteilung Verkehr & Ordnung sowie die Motorfahrzeugkontrolle, beschlossen, dass gelöste «Kurzbewilligungen Zufahrt Innenstadt» mit Gültigkeit von nur einem Tag ab Datum 03.02.2025 und später nicht mehr physisch mitgeführt werden müssen. Die Antragsstellenden erhalten die Bewilligung elektronisch per Mail. Ist die Zufahrt via einer Polleranlage nötig, öffnet der enthaltene QR-Code die Zufahrt. Aktuell erfolgt die Rechnungsstellung weiterhin nachträglich per Post, wir sind jedoch guter Dinge, dass auch dies bald der Vergangenheit angehören wird.  
Wir können aufgrund des schwankenden Arbeitsaufkommens nicht garantieren, dass alle Gesuche, welche sehr kurz vor Gültigkeit eingereicht werden, rechtzeitig behandelt werden. Auch wenn Ihre und die Zufriedenheit Ihrer Mitglieder für uns an erster Stelle steht, so empfehlen wir trotz nun verkürzter Reaktionszeit die rechtzeitige Eingabe des Gesuchs. Insbesondere sind Feiertage und Wochenenden zu beachten, an welchen die Gesuche nicht bearbeitet werden.
Sollten Unregelmässigkeiten bei der Umsetzung auftreten, melden Sie sich bitte bei fahrzeuge@jsd.bs.ch .Weitere Einzelheiten können Sie unserer Website Motorfahrzeugkontrolle | Kanton Basel-Stadt sowie Zufahrt Innenstadt | Kanton Basel-Stadt entnehmen. Die Neuerung wird per 03.02.2025 aufgeschaltet.

Die IGK hat mit der Verkehrspolizei Gespräche im Namen der Mitglieder geführt. Wir können bereits erste Lösungen präsentieren: Ab sofort können alle Betriebe, welche ein total von 30 Zufahrtsbewilligungen Innenstadt erreichen (normal und Notfall zusammengerechnet) einen Antrag für einen Account stellen. Bisher zählten nur die «normalen» Zufahrtsbewilligungen. Zusätzlich fand am 14.3.2024 ein Netzwerker-Lunch mit Infos garniert zum Thema Verkehr und Zufahrtsbewilligung statt. Der Anlass war gut besucht und Problematiken konnten direkt besprochen werden. So konnte an konkreten Beispielen die rechtliche Situation erläutert werden und eine Handhabung beiderseits aufgezeigt werden. So ist es z.B. wichtig, dass ein Fahrzeug (auch nicht ganz schnell) im Halteverbot stehen darf. Bei einem Firmenfahrzeug kann die Telefonnummer des Handwerkers deponiert werden, damit die Polizei bei einem Problem dieses schnell lösen kann und vielleicht auch einmal den „Bussenblock“ stecken lässt. Ein faires und offenes Miteinander hilft auch hier immer weiter. Bussen können direkt online angefochten werden. Auch hier ist es wichtig, dass man einen Kommunikationskanal angibt.

Polleranlagen
Der Regierungsrates hat mit der Medienmitteilung vom 11.04.2017 angekündet, dass das Bau- und Verkehrsdepartement einen Ratschlag für weitere Poller-Anlagen am Rand der Innenstadt ausarbeitet: http://www.bs.ch/nm/2017-04-11-rrbs-001.html
Dieser Ratschlag liegt nun im Entwurf vor. Mit beiliegendem Dokument möchten wir Sie aus erster Hand kurz über das Projekt informieren. Zur Zeit befindet sich der in enger Zusammenarbeit mit der Kantonspolizei erstellte Ratschlag beim Finanzdepartement in der §8-Prüfung gemäss Finanzhaushaltsgesetz. Nach Abschluss der Prüfung wird der Ratschlag dem Regierungsrat zum Beschluss und Weiterleitung an den Grossen Rat vorgelegt. Information des Leiters Mobilität des BVD vom 5.3.18 hier.

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